Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
ELLER repro+druck GmbH (AGB) Stand: 12.09.2011
ELLER repro+druck GmbH (AGB) Stand: 12.09.2011
1.
Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende
oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des
Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich
ihrer Geltung zugestimmt.
1.2.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender
Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführen.
1.3.
Diese AGB werden im Falle von Bestellungen über www.eller-mailings.de
durch die nachfolgenden BGB-Mailings ergänzt.
1.4.
Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern nach §
14 BGB.
2.
Vertragsschluss
2.1.
Unsere Angebote sind freibleibend und stellen kein verbindliches Angebot dar.
2.2.
Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot zum
Abschluss eines Vertrages dar.
2.3.
Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.
Die Annahme erfolgt in Textform per Post, Fax oder E-Mail.
2.4.
Sollten wir das Angebot zu veränderten Bedingungen, z.B. einem abweichenden
Preis, annehmen, ist diese Annahme als Angebot zum Abschluss
eines modifizierten Vertrages zu bewerten. Der Auftraggeber hat in diesem
Fall die Möglichkeit, das Angebot binnen 14 Tagen anzunehmen.
2.5.
Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber,
soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
3.
Lieferung, Versand
3.1.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk.
3.2.
Wird die Ware auf Wunsch des Auftraggebers versandt, geht die Gefahr mit
Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zu Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Unternehmen auf den Auftraggeber über.
Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferanschrift.
3.3.
Die Lieferfrist ergibt sich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung
zwischen den Parteien. Genannte Lieferfristen oder Liefertermine geben
den jeweiligen Planungsstand wider und setzen die rechtzeitige Erfüllung
der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
3.4.
Genannte Liefertermine sind keine Fixtermine, es sei denn wir hätten einen
Liefertermin ausdrücklich als Fixtermin bestätigt.
3.5.
Angegebene Liefertermine oder Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt
richtiger, rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung nach Ziff. 4.
3.6.
Lieferverzögerungen, die bei uns oder bei einem unserer Unterlieferanten/
Subunternehmer aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen
entstehen, die höherer Gewalt gleichstehen (wie z.B. währungs- und handelspolitische
oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen
wie bspw. Feuer, Maschinendefekte, Bruch, Rohstoff- oder Energiemangel)
und nicht von uns zu vertreten sind, berechtigen uns, die Lieferung um die
Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Sofern die Durchführung des
Vertrages aufgrund der Verzögerung für den Auftraggeber unzumutbar wird,
so ist er zum Rücktritt berechtigt. Bei nicht nur vorübergehenden Leistungshindernissen
sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.7.
Der Auftraggeber kann Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die
Verzögerung von uns zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit
dieser Regelung nicht verbunden.
3.8.
Die Lieferung erfolgt nach Möglichkeit in einer Sendung. Wir sind aber zu
Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Auftraggeber
zumutbar sind.
3.9.
Wir nehmen im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung
obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann
Verpackungen bei uns im Betrieb zu den üblichen Geschäftszeiten nach
rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine
andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können
uns auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, dem
Auftraggeber ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden.
Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung
der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger
Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transports der gebrauchten
Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme-/Sammelstelle
weiter entfernt als unser Betrieb, so trägt der Auftraggeber lediglich
die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zu unserem Betrieb
entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber,
frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein.
Anderenfalls sind wir berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung
entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
4.
Nichtverfügbarkeit der Leistung
4.1.
Jedes Angebot steht unter dem Vorbehalt richtiger, rechtzeitiger und
ausreichender Selbstbelieferung.
4.2.
Wenn die für die Durchführung des Auftrages benötigten Produkte nicht
verfügbar sind, weil wir bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar und
unverschuldet von unserem Lieferanten nicht beliefert werden, haben wir
das Recht, uns von dem Vertrag zu lösen. In diesem Falle werden wir den
Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht
möglich ist.
4.3.
Eine Schadensersatzhaftung wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen,
sofern wir hinsichtlich der mangelnden Verfügbarkeit weder grob fahrlässig
noch vorsätzlich gehandelt haben. Eine etwaige Haftung wegen
vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) bleibt unberührt.
5.
Preise, Versandkosten
5.1.
Sämtliche genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
5.2.
Die Preise gelten ab Werk. Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung
und sonstige Versandkosten sind zusätzlich vom Auftraggeber zu
tragen. Im Fall von Lieferungen in Länder außerhalb der EU können auch
Zollgebühren anfallen, die ebenfalls der Auftraggeber zu tragen hat.
5.3.
Die Höhe der Kosten nach Ziff. 5.2 ergibt sich aus der jeweiligen vertraglichen
Vereinbarung. Ist nichts vereinbart, hat der Auftraggeber gegen
entsprechende Nachweise die angefallenen Kosten zu erstatten.
5.4.
Werden dem Auftraggeber Rabatte, Skonti oder Nachlässe gewährt,
beziehen sich diese nicht auf Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung
und sonstige Versandkosten oder Zollgebühren.
5.5.
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich
des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem
Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch
Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen
geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
5.6.
Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Satzarbeiten, Korrekturabzüge, Proofs, Digital-
Proofs, Änderung oder Bearbeitung angelieferter/übertragener Daten
und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden
gesondert berechnet.
6.
Zahlung, Rechnung, Fälligkeit und Verzug
6.1.
Die Zahlung wird sofort nach Erhalt der Ware und der Rechnung fällig.
Bei Vorauszahlungen werden diese mit Vertragsschluss und Erhalt der
Rechnung fällig. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf
Kosten für Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten und
Zollgebühren. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung
oder Anzeige der Lieferbereitschaft ausgestellt.
6.2.
Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen, insbesondere für
Materialien oder Werkzeuge, die zur Auftragsdurchführung erforderlich
sind, im Voraus zu verlangen.
6.3.
Wir sind berechtigt, Rechnungen ausschließlich auf elektronischem Wege zu
versenden, sofern diese den umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben genügen.
6.4.
Nimmt der Auftraggeber die ordnungsgemäß ausgelieferte Ware nicht an,
schuldet er im Fall des Annahmeverzugs insbesondere die entstehenden
Mehraufwendungen. Wir haben ab Annahmeverzug einfach fahrlässiges
Handeln nicht mehr zu vertreten. Sofern der Auftraggeber die Annahme
unberechtigt, ernsthaft und endgültig verweigert, können wir vom Vertrag
zurücktreten und insbesondere den entgangenen Geschäftsgewinn als
Schadensersatz geltend machen.
6.5.
Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs
durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers
gefährdet wird, so können wir vom Auftraggeber Vorauszahlung verlangen,
noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit
einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Auftraggeber sich
mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben
rechtlichen Verhältnis beruhen; § 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
7.
Zurückbehaltungsrecht
7.1.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7.2.
Uns steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen,
Manuskripten, Rohmaterialien, Daten und sonstigen Gegenständen
ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen
Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
8.
Eigentumsvorbehalt
8.1.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum
bestehenden Forderungen von uns gegen den Auftraggeber
unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Eine Weiterveräußerung ist
nicht gestattet, soweit zwischen dem Auftraggeber und seinem Kunden
ein Abtretungsverbot besteht und § 354a HGB keine Anwendung findet.
Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung
hierdurch an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Spätestens
im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, uns den Schuldner
der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für uns
bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20
%, so sind wir auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die
Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur
Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.
8.2.
Bei Be- oder Verarbeitung von uns gelieferter und in unserem Eigentum
stehenden Waren sind wir als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und
behalten in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen.
Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, sind wir auf einen
Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware
beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
9.
Rügepflicht, Gewährleistung
9.1.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, von uns gelieferte Ware auf offensichtliche
Mängel zu untersuchen. Mängelrügen wegen offensichtlicher Mängel
sind innerhalb von einer Woche ab Übergabe der Ware an den Auftraggeber
schriftlich gegenüber uns zu erklären. Versteckte Mängel, die auch nach der unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung nicht festzustellen
sind, sind uns unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb einer
Woche ab Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung der Rüge.
9.2.
Nach Ablauf der Fristen gemäß Abs. 9.1 ist die Geltendmachung von
Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
9.3.
Im Falle eines Mangels ist die Gewährleistung zunächst nur auf Nacherfüllung
durch uns beschränkt. Wir sind berechtigt nach unserer Wahl eine
Nachbesserung und/oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Kommen wir
dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder
schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, ist der Auftraggeber
berechtigt, wahlweise zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
9.4.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung
der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den
Auftraggeber ohne Interesse ist.
9.5.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren stellen
geringfügige Abweichungen vom Original keinen Mangel dar. Das gleiche
gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital-Proofs, Andrucken)
und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel,
die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich
beeinträchtigen, ausgeschlossen.
9.6.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften
wir nur bis zur Höhe des jeweiligen Auftragswerts.
9.7.
Ansprüche wegen Gewährleistung verjähren innerhalb eines Jahres ab
Übergabe der Ware, es sei denn wir hätten arglistig gehandelt.
10.
Haftungsbeschränkung
10.1.
Wir haften uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die
Haftung ist bei nicht vorsätzlichen Handlungen auf den bei Vertragsschluss
typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit
haften wir nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und
beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung
gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
10.2.
Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens oder nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
10.3.
Ebenfalls von diesem Haftungsausschluss unberührt, bleibt - unabhängig
von einem Verschulden von uns - eine eventuelle Haftung bei arglistigem
Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie oder
Zusicherung. Sofern Garantien von einem anderen Hersteller gegeben
werden (Herstellergarantie) stellt dies keine Garantie durch uns dar.
10.4.
Wir sind auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende
Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden
auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
10.5.
Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber uns ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung
der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen von uns.
10.6.
Außer in den vorgenannten Fällen ist eine Haftung durch uns ausgeschlossen.
11.
Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte
11.1.
Der Auftraggeber versichert, dass die uns übermittelten Daten und
Unterlagen sowie die im Auftrag des Auftraggebers nach dessen Vorgabe
herzustellenden Produkte nicht gegen geltende Gesetze verstoßen und
keine Rechte (insbesondere Urheber-, Marken- und andere Immaterialgüterrechte)
Dritter entgegenstehen oder verletzt werden.
11.2.
Der Auftraggeber räumt uns die zur Vertragserfüllung erforderlichen
Rechte an den von ihm übermittelten Daten und Unterlagen ein.
11.3.
Der Auftraggeber stellt uns von jeglicher Inanspruchnahme Dritter auf erstes
Anfordern frei, die auf einer Verletzung seiner Pflichten nach Abs. 11.1 und
Abs. 11.2 beruhen. Dies beinhaltet auch die Kosten der Rechtsverteidigung.
11.4.
Wird der Auftragnehmer mit Satz-, Text- und Fotoarbeiten oder anderen
urheberrechtlich schutzfähigen Leistungen beauftragt, so räumt der
Auftragnehmer dem Auftraggeber mit Erhalt der Bezahlung für diese das
einfache, räumlich, zeitlich unbeschränkte Recht zur Veröffentlichung und
Verbreitung an den vom Auftragnehmer hergestellten Werkstücken ein.
Darüber hinaus gehende Rechteinräumungen bedürfen der gesonderten
Vereinbarung.
12.
Handelsbrauch, Mehr- oder Minderlieferungen
12.1.
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie
(z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos
oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts
erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
12.2.
Wir sind zu Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten
Auflage berechtigt. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter
1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.
Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
13.
Datenanlieferung, Korrekturabzug, Freigabe
13.1.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder von
Dritten in seinem Namen angelieferten Druckdaten den von uns vorgegebenen
technischen Anforderungen zur Datenanlieferung entsprechen
und frei von Mängeln sind. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die
Vollständigkeit und Mangelfreiheit der angelieferten Daten.
13.2.
Es besteht keine Prüfpflicht unserseits bezüglich vom Auftraggeber oder
von Dritten in seinem Namen angelieferten Daten oder Unterlagen. Dies
gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare
Daten. Wir sind daher insbesondere nicht verantwortlich für Satz-, Rechtschreib-
und Formatfehler, oder für etwaige Abweichungen bei Farbe,
Kontrast, Sättigung, soweit diese auf die vom Auftraggeber oder einem
Dritten in seinem Namen gelieferten Daten zurück zu führen sind.
13.3.
Der Vertrag wird auf der Grundlage der vom Auftraggeber oder Dritten
in seinem Namen gelieferten Daten, vorliegenden Andrucken, Proofs,
Digital-Proofs oder Druckreiferklärungen/Freigabeerklärungen durch den
Auftraggeber ausgeführt. Vom Auftraggeber angelieferte Farbproofs,
Proofs und ähnliche Unterlagen müssen den geltenden FOGRA-Richtlinien
entsprechen. Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt der Druck nach dem
PSO Standard gemäß ISO 12647-2.
13.4.
Der Auftraggeber kann zur Korrektur vorab gegen gesonderte Vergütung
Korrekturabzüge, Farbproofs, Proofs, Digital-Proofs, Andrucke oder andere
zur Korrektur und Freigabe geeignete Unterlagen (alle zusammen nachfolgend
„Korrekturunterlagen“) erhalten.
13.5.
Die Korrekturunterlagen sind vom Auftraggeber gewissenhaft und unverzüglich
auf mögliche Fehler hin zu überprüfen und, soweit keine Mängel
vorliegen, anschließend freizugeben. Liegen Mängel vor, hat der Auftraggeber
diese unverzüglich mitzuteilen und Mängel, die auf seinen Daten
beruhen, entsprechend zu beseitigen und uns die mangelfreien Daten zur
Verfügung zu stellen.
13.6.
Mit Freigabe der Korrekturunterlagen oder des Druckauftrages in sonstiger
Form geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Auftraggeber über, es sei
denn, diese Fehler beruhen ausschließlich auf Ursachen, die erst nach
Freigabe entstanden und von uns zu vertreten sind.
13.7.
Der Auftraggeber hat die uns zur Verfügung gestellten Daten vor Lieferung
bzw. Übermittlung jeweils mit dem neuesten Stand entsprechenden
Virenschutzprogrammen auf die Freiheit von Viren, Würmern, Trojanern
und anderer Schadsoftware zu überprüfen. Der Auftraggeber haftet für
jeden Schaden, der auf einen von ihm übermittelten Virus, Wurm, Trojaner
und anderer Schadsoftware zurückzuführen ist, in voller Höhe. Die Haftung
umfasst auch den Ersatz der Kosten für die Systemprüfung, Schadensfeststellungs-
und Beseitigungskosten einer Fachfirma sowie den Ersatz der
entsprechenden Ausfallzeiten.
13.8.
Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Wir sind berechtigt,
aber nicht verpflichtet, uns für die Erfüllung des Vertrages Kopien der
Daten zu fertigen. Im Bedarfsfall hat der Auftraggeber uns diese Daten
ggfs. erneut unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
14.
Datenherausgabe; Archivierung
14.1.
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger,
werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und
gegen gesonderte Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts
an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert.
14.2.
Sofern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, obliegt die
Versicherung archivierter Daten, Datenträger und ähnlicher Materialien
dem Auftraggeber.
14.3.
Sollen dem Auftraggeber zustehende Produkte zurückgesendet werden, hat
der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten gesondert zu erstatten.
15.
Datenschutz
15.1.
Sämtliche vom Auftraggeber mitgeteilten personenbezogenen Daten
werden von uns ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen
Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und gespeichert.
15.2.
Werden uns vom Auftraggeber Daten und Unterlagen übermittelt, die personenbezogene
Daten Dritter enthalten, ist der Auftraggeber verantwortlich
für die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser
Daten durch uns.
15.3.
Wir weisen den Auftraggeber darauf hin, dass dieser im Falle der Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag
(Auftragsdatenverarbeitung) gesetzlich verpflichtet ist, uns hierzu nach den
gesetzlichen Vorgaben gesondert zu beauftragen. Auf Anfrage sind wir
berechtigt, aber nicht verpflichtet, dem Auftraggeber eine entsprechende
Vorlage zur Beauftragung der Auftragsdatenverarbeitung bereitzustellen.
Der Auftraggeber ist alleine für die von ihm veranlasste Auftragsdatenverarbeitung
verantwortlich, auch wenn trotz des vorgenannten Hinweises
keine gesonderte Beauftragung zur Auftragsdatenverarbeitung erfolgt
und der Auftrag ohne eine solche Beauftragung durch uns gleichwohl
durchgeführt wird.
15.4.
Der Auftraggeber stellt uns von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung
von datenschutzrechtrechtlichen Vorschriften frei, soweit die vom Auftraggeber
veranlasste Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener
Daten Dritter gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt.
16.
Referenz
16.1.
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind wir berechtigt, mit von
uns für den Auftraggeber hergestellten Produkten als Referenz zu werben.
17.
Bonitätsprüfung
17.1.
Wir sind berechtigt, zum Zweck der Prüfung der Bonität des Auftraggebers
bei Wirtschaftsauskunfteien erforderliche personenbezogene Daten an
die Wirtschaftsauskunfteien zur Erteilung der Auskunft weiterzugeben
sowie die so erteilten Auskünfte zu verarbeiten, soweit dies zur Wahrung
berechtigter Interessen von uns erforderlich ist, und dadurch schutzwürdige
Belange des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden.
17.2.
Die nach Ziff. 17.1 übermittelten Daten werden ausschließlich zu dem
Zweck der Bonitätsprüfung genutzt und verarbeitet.
17.3.
Der Auftraggeber kann bei der jeweiligen Wirtschaftsaus-kunftei eine
Auskunft über die ihn betreffenden Daten erhalten. Wir holen die Auskünfte
via CreditPass bei der folgenden Wirtschaftsauskunftei ein: Bürgel
Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Gasstraße 18, 22761 Hamburg
sowie bei Creditreform Villingen-Schwenningen Schott KG, Marie-Curie-Str.
2, 78048 Villingen-Schwenningen.
18.
Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Schlussbestimmungen
18.1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
18.2.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten unser Firmensitz in Villingen-Schwenningen.
18.3.
Die Vertragssprache ist deutsch.
18.4.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, ändert das nichts an der Wirksamkeit des Vertrags im
Übrigen.
Besondere Geschäftsbedingungen
für ELLER-mailings.de (BGB-Mailings)
für ELLER-mailings.de (BGB-Mailings)
19.
Geltungsbereich
19.1.
Die BGB-Mailings gelten ergänzend zu den AGB für Bestellungen über die
Internetseite www.eller-mailings.de.
19.2.
Im Falle widerstreitender Regelungen gehen die BGB-Mailings den AGB vor.
20.
Anmeldung und Zugangsdaten
20.1.
Bestellungen erfordern die elektronische Anmeldung des Auftraggebers.
Diese hat mittels des auf unserer Website vorhandenen Anmeldeformulars
zu erfolgen. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind vom Auftraggeber
vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
20.2.
Mit der Anmeldung willigt der Auftraggeber in die Erhebung, Verarbeitung
und Speicherung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der
Bestellung und Vertragsabwicklung ein.
20.3.
Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Auftraggeber Zugangsdaten für
unseren Onlineshop, bestehend aus Benutzername und Passwort. Diese
Zugangsdaten sind vom Auftraggeber vertraulich zu behandeln und Dritten
gegenüber geheim zu halten. Der Auftraggeber ist verantwortlich für
den Missbrauch seiner Zugangsdaten, soweit dieser auf einem fahrlässigen
Umgang mit seinen Zugangsdaten beruht.
21.
Vertragschluss
21.1.
Die im Anschluss an die Bestellung des Auftraggebers automatisch
erzeugte E-Mail, die den Zugang der Bestellung bestätigt, stellt noch
keine Vertragsannahme dar, sondern dient lediglich der Information des
Auftraggebers, dass seine Bestellung eingegangen ist.
22.
Lieferfrist
22.1.
Ist keine Lieferfrist vereinbart, bestimmt sich die Lieferfrist anhand der im
Bestellvorgang angegebenen Produktionstage zzgl. 2 Wochen.
23.
Datenanlieferung
23.1.
Wir prüfen die vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten nur hinsichtlich
der Eigenschaften: Format, Einbettung der Schriftarten, Farbmodus,
Auflösung und angegebenem Beschnitt. Eine darüber hinausgehende
Prüfpflicht haben wir nicht, es sei denn, diese wurde ausdrücklich zwischen
den Parteien vereinbart.
23.2.
Der Auftraggeber hat die Adress- + Druckdaten per Upload über
upload.eller.de zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck erhält der Auftraggeber
nach erfolgter Bestellung einen individuellen Link zum Datenupload.
23.3.
Adressdaten sind vom Auftraggeber in dem von uns vorgegebenen Schema,
Format und Dateiformat aufzubereiten und bereit zu stellen.
23.4.
Angelieferte Druckdaten müssen den technischen Anforderungen entsprechen.
Die aktuellen technischen Anforderungen finden Sie unter
http://www.eller.de/downloads
23.5.
Wenn Sie einen farbverbindlichen Proof anliefern, so muss dieser zwingend
mit dem FOGRA-Medienkeil versehen sein.
23.6.
Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, die ihre Ursache in
der Nichteinhaltung durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte
Dritte der von uns vorgegebenen technischen Anforderungen haben,
haben wir nicht zu vertreten.
24.
Zahlung
24.1.
Wir akzeptieren grundsätzlich nur die im Bestellvorgang aufgelisteten
Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen.
24.2.
Allgemein für Bestellungen die nicht über die Internetseite www.eller-mailings.
de gewährte Skonti, Boni und Rabatte gelten nicht für Bestellungen
über die Internetseite www.eller-mailings.de.